Freelancer
Der Freelancer arbeitet mittels einer Zusammenarbeitsvereinbarung und erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen für den Kunden. Er kommuniziert meistens direkt mit dem Kunden, um die Kundenbedürfnisse und Wünsche zu erfüllen. Du als Freelnancer berichtest an den Konzessionsträger.
Konzessionsträger
Der Konzessionsträger fungiert als Schnittstelle zwischen dem Kunden und dem Freelancer. Er ist verantwortlich für die Auswahl und Bereitstellung des geeigneten Freelancers an den Kunden. Weiterhin übernimmt er Verwaltungsaufgaben, die Aufsichtspflicht und erstellt den Werkvertrag mit dem Kunden. Er ist die primäre Vertragspartei gegenüber dem Kunden.
Kunde
Der Kunde beauftragt den Konzessionsträger mit der Durchführung eines bestimmten Projekts oder einer spezifischen Dienstleistung. Im Rahmen des Werkvertrags definiert der Kunde seine Bedürfnisse, Anforderungen und Ziele. Der Kunde ist die primäre Vertragspartei gegenüber dem Konzessionsträger und erhält die Leistung letztendlich von dem Freelancer
In der Dreiecksbeziehung agiert der Konzessionsträger als Intermediär, der die Kommunikation und Vertragsbeziehungen zwischen dem Freelancer und dem Kunden koordiniert und gemäss Elektrizitätsgesetz überwacht. Während der Kunde die gewünschte Dienstleistung aus einer Hand erhält, profitiert der Freelancer von der rechtlichen, administrativen und fachlichen Unterstützung des Konzessionsträgers und muss sich nicht um die Vertragsverhandlungen und abwicklung kümmern. Diese Architektur bietet eine hohe Flexibilität und ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit.
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